Gebäudeenergieausweis (Energiepass)

Wir erstellen Energieausweise für Alt- und Neubauten, die nach den Vorschriften der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ab 01.07.2008 bei Erstellung, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen schrittweise verpflichtend werden.

Unsere Energieausweise gelten sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude und werden je nach Gebäudetyp verbrauchs- oder bedarfsorientiert ausgestellt.

Für den Verbrauchsausweis sind Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart und die Heizungsabrechnungen von drei zusammenhängenden Heizperioden ausreichend. Eine Besichtigung des Objekts ist hierfür nicht notwendig.

Der Bedarfsausweis erfordert neben den Gebäudeplänen und der Heizkostenabrechnung zusätzlich eine energetische und baukonstruktive Bestandsaufnahme der baulichen Situation vor Ort, so dass energetische Schwachstellen der Immobilie klar benannt und mit Vorschlägen zur Optimierung des Energieverbrauchs schriftlich festgehalten werden.

Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstberatung dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im bedarfsorientierten Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden, um so den Energieverbrauch der Immobilie nachhaltig zu senken.

Weiterführende Informationen zum Energieausweis mit einer detaillierten Darstellung zu Regelungen, Fristen und Varianten der Ausstellung finden Sie bei der Deutschen Energieagentur unter www.dena-energieausweis.de.


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